Ausbildung » Fahren ab 17

 

 

Endlich ist es soweit! Nach jahrelanger Diskussion um das „begleitete Fahren ab 17“ ist es nun gelungen, jungen Menschen die Gelegenheit zu bieten, bereits ab 17 Jahren Pkw zu fahren. Die Erfahrungen aus verschiedenen anderen Ländern zeigen, dass sich das Risiko einer Unfallbeteiligung für Fahranfänger deutlich reduziert, wenn sie nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis erstmal in Begleitung erfahrener Kraftfahrer unterwegs sind. Die wohl brennendste Frage. „Wer darf begleiten?“

 

Begleiter:

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • müssen seit wenigstens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein.
  • dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
  • dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (zumindest müssen sie weniger als 0.5 Promille BAK haben) und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen.

 

Eingeschlossene Klassen:

  • Die erworbene Fahrerlaubnis der Klassen B schließt die Fahrerlaubnisklassen M, L und S ein.
  • Die Probezeit beginnt mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung.

 

 

Ihr wollt Mehr wissen? Ab 12.00 Uhr steht Franzi in der Fahrschule mit allen Antworten für Euch bereit.